Schülertransportkosten
Rückerstattung der Schülertransportkosten Schuljahr 2010/11
Die Auszahlung der Gemeindebeiträge an die Fahrkosten des öffentlichen Verkehrs für den Besuch der Schulen in Uettligen, Herrenschwanden und Kirchlindach im Winterhalbjahr 2010/11 (Oktober bis März) erfolgt in der Zeit vom 31. März bis und mit 30. April 2011 am Schalter der Gemeindeverwaltung. Anspruch auf Rückerstattung haben auch Schülerinnen und Schüler innerhalb der obligatorischen Schulpflicht (1. bis 9. Klasse), welche die Schulen in Bern besuchen. Bitte bewahren Sie die Libero-Abonnemente (inkl. Kaufquittung), die Einzel- oder Mehrfahrkarten bis zu diesem Zeitpunkt auf. Sie dienen als Beleg für die Rückerstattung von 2/3 der Fahrkosten. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Kirchlindach unter der Tel.-Nr. 031 828 21 15 oder reto.moser@kirchlindach.ch gerne zur Verfügung.
|
| |
| |